Was ist die GOT?

Die GOT ist eine gesetzliche Gebührenordnung für Tierärzt:innen. Darin ist also gesetzlich vorgeschrieben, in welchem Rahmen die Tierärzt:innen ihre Leistungen abrechnen dürfen. Sie stellt sicher, dass Tierärzt:innen ihre Arbeit in hoher Qualität leisten können, zum Beispiel, indem sie regelmäßig Fortbildungen besuchen und sich aktuelles Wissen aneignen können. Diese hohe Qualität dient dem Tierschutz. Aber auch die angemessene Bezahlung der Mitarbeitenden soll durch die GOT gesichert werden.

Außerdem soll die GOT ermöglichen, dass ein Wettbewerb zwischen den Tierärzt:innen vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfindet.

Warum gibt es eine neue GOT?

Die neue GOT ist keine Idee der Tierärzteschaft, sondern wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) initiiert: 2020 wurde vom BMEL eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die GOT die Kosten der Tierärzt:innen deckt. Die letzte umfassende Änderung der GOT wurde übrigens 1999 vorgenommen – vor 23 Jahren.

Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie. Sie sind also nicht aus der Luft gegriffen, sondern haben eine wissenschaftliche Basis – die wohlgemerkt auf dem wirtschaftlichen Stand von 2020 ist. Das bedeutet, dass die aktuellen Entwicklungen wie Inflation, gestiegene Kosten für Gas und Strom, medizinische Geräte, Personal und Co. hier noch nicht berücksichtigt werden.

Was ändert sich mit der neuen GOT? Und was haben Sie als Tierbesitzer davon?

In der neuen GOT sind viele Änderungen vermerkt. Eine der für uns – und für Sie – wichtigsten: Die Leistungen unserer tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) sind erstmalig sichtbar und abrechenbar – kein Scherz. Bisher war es uns als Tierärzt:innen nicht möglich, die Leistungen unserer TFAs zu berechnen. Obwohl dieser Beruf extrem viel Verantwortung mit sich bringt, etwa bei Tätigkeiten wie der Narkoseüberwachung, Labortätigkeiten, usw. Diese Anpassung ist aus unserer Sicht eine enorme Steigerung der Wertschätzung für unsere wertvollen Mitarbeiterinnen, die längst überfällig war.

Was halten wir als Praxis von der neuen GOT?

Eines ist klar, die GOT kommt zu einer Zeit, die für alle gerade sehr schwierig ist, jeder macht sich Sorgen um die Zukunft. Wie werden sich die Energiepreise, die Inflation und so vieles mehr entwickeln?

Gleichzeitig machen wir als Tierärzt:innen, aber auch natürlich Sie als Tierbesitzer:innen, sich Gedanken um die Versorgung Ihrer Lieblinge in der Zukunft. Das erleben wir in täglichen Gesprächen in unserer Praxis. Auf die Frage, an wen Sie sich bei einem Notfall wenden können, können wir keine zufriedenstellende Antwort geben. Denn leider gibt es derzeit keine einzige Tierklinik mehr in der näheren Umgebung, da alle Einrichtungen ihren Klinikstatus, der mit einem 24h-Dienst verbunden wäre, abgegeben haben.

Wir haben also einen sehr großen Bedarf an Tierärzt:innen, der aber unter den bisherigen Arbeitsbedingungen, insbesondere der Bezahlung, keine jungen Kolleg:innen in die Praxen lockt, sowohl als Angestellte als auch als selbständige Praxisinhaber:innen.

Wenn man alles berücksichtigt, wird schnell klar, dass für einen Fortbestand der Praxen und der Kliniken und der Sicherstellung der Versorgung unserer vierbeinigen Patienten ein Umdenken sowohl in der Tierärzteschaft als auch bei den Besitzer:innen erforderlich ist. Sonst könnte unser eigentlich sehr schöner Beruf in Zukunft zum Aussterben verurteilt sein.

Quelle & weitere Infos: Infoblatt Tierärztekammer